Kosten

Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190,00 € zzgl. MwSt..

Überwiegend werden die Kosten für die Erstberatung im Familien- und
Erbrecht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern die
Beratung aufgrund eines eingetretenen Versicherungsfalles in Anspruch
genommen wird. Nach Zusage der Kostendeckung, die ich gerne bei der
Versicherung für Sie beantrage, fallen für Sie keine weiteren Kosten -
mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung - an.

Nur ausnahmsweise trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die
über die Erstberatung hinausgehenden anwaltlichen Tätigkeiten.

Weitere Kosten rechne ich grundsätzlich, d.h. wenn nichts anderes vereinbart
wird, nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Für Tätigkeiten, die nach Honorarvereinbarungen abgerechnet werden, insbesondere für die Fertigung von Vertragsentwürfen und Testamenten, beträgt mein Stundensatz ab 300,00 € zzgl. MwSt..